Bei folgenden Kontraindikationen darf eine Hypnose generell nicht oder nur unter speziellen Vorsichtsmaßnahmen durchgeführt werden. Ich führe bei Vorliegen einer dieser Kontraindikationen KEINE Hypnose-Anwendungen durch!
- Geistige Behinderung
- Schwere Herz- und Kreislauferkrankungen (z.B. Herzinsuffizienz)
- Psychosen, zum Beispiel Schizophrenie, bipolare Störungen, endogene Depressionen, Borderline
- Depressionen, insbesondere endogene Depression
- Einnahme von Psychopharmaka (können die Trance verhindern)
- Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit
- Persönlichkeitsstörungen
- Kürzlicher Herzinfarkt oder einen Schlaganfall
- Thrombose-Patienten
- Epilepsie
- Schwerwiegende Erkrankungen des zentralen Nervensystems (z.B. Parkinson)
- Schwangerschaft
- Kinder und Jugendliche, wenn keine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorliegt